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Rückwirkende Förderung für Dienstleistungen, Personalkosten und Prozesskosten in 2020-23 

Jetzt bis zu 1 Mio. Euro in wenigen Wochen für Ihr Unternehmen steuerfrei zurückholen

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Geht das auch für mein Unternehmen / meine Selbstständigkeit?

JA, wenn Sie in den vergangenen 3 Jahren neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse entwickelt haben, die die folgenden Kriterien erfüllen: 
  1. Schöpferisch (d.h eine eigene Idee / von eigener Hand / kreativ)
  2. risikobehaftet (d.h. Ergebnis darf nicht von Anfang an klar gewesen sein)
  3. systematische Suche nach neuen Erkenntnisse  (neuartig)
  4. systematisch (d.h. es muss ein unternehmerischer oder zielgerichtet Entwicklungsplan vorliegen) 
  5. skalierbar (d.h. erweiterbar, übertragbar oder duplizierbar)

Ergebnisse: 

  • Innerhalb von 10 Wochen bis zu einer maximalen steuerfreien Rückzahlung von 1 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr 
  • Erhöht bei Auszahlung mit sofortiger Wirkung die Liquidität Ihres Unternehmens

Das klingt zu gut, um wahr zu sein ...

… ist es aber nicht!
Viele UnternehmerInnen unterschätzen, dass eine solche rückwirkende Förderung nicht nur relativ schnell, sondern auch einfach für Unternehmen zu erhalten ist. Das heißt, Sie können heute von diesem Wissensvorsprung massiv profitieren. Bisher haben wir eine RF-Quote von 100%. D.h. die Anträge, die wir gemeinsam mit unseren Klienten zum jeweiligen Projekt eingereicht haben, wurden idR. innerhalb 2-3 Monate bewilligt

 

Sie denken, Sie können das allein!

Vermutlich - jedoch kommen immer wieder Unternehmen zu uns, die den Antrag allein stellten und dann einen Ablehnungsbescheid erhielten.
Wir haben einen Erfolgsprozess installiert und kennen aufgrund unzähliger gestellter und bewilligter Anträge nicht nur die genauen Formulieren, sondern haben uns bereits einen Namen in der Branche gemacht. 

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Lassen Sie uns gemeinsam in einem 30-minütigem Zoom-Call herausfinden, ob Ihr Unternehmen Potenzial für diese rückwirkende Förderung hat.
Ich zeige Ihnen, wieviel Geld Sie zurückholen können.

 

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Was bringt Ihnen das Gespräch?

Vor allem Klarheit, ob die rückwirkende Förderung für Sie geeignet ist
 

Unser Erstgespräch ist für Sie kostenfrei

Wir pflegen eine gute Beratung und Betreuung. Daher schätzen wir ein erstes persönliches Kennenlernen sehr, um zu schauen, ob eine Zusammenarbeit passt.
 

Rückwirkende Förderung - ist sie was für Sie?

Die rückwirkende Förderung mit einem Volumen von bis zu 1 Million Euro eignet sich für JEDES Unternehmen, das seit 2020 neue Prozesse, Dienstleistungen oder Produkte eingeführt hat.

Egal, ob Soloselbstständiger, Großkonzern oder KMU. Egal zu welcher Branche Ihr Business gehört - wenn Sie obige Bedingungen erfüllen, sind Sie berechtigt, den Antrag auf die rückwirkende Förderung zu stellen.

Die Förderung zahlt Ihnen 25% Ihrer Personalkosten und 15 % Ihrer Fremddienstleister und Sachkosten zurück.
Da kommt schnell ein nettes Sümmchen zusammen.

Vereinbaren Sie einen kostenfreien Ersttermin und wir prüfen, ob Sie für diese Förderung infrage kommen.

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Wir machen keine Forschungsarbeit

 Sind Sie sich da ganz sicher?
Forschung wird definiert mit: Systematischer Suche nach neuen Erkenntnissen. 

Und diese Erkenntnissuche ist branchenoffen. 
Wir betreuen Fahrradhändler genauso gut wie IT-Unternehmen, Ingenieursgesellschaften oder Konzerne mit angeschlossener Forschungsabteilung. 

Beispiele: 

Gerade in den schwierigen Corona-Jahren haben viele Unternehmer nach Möglichkeiten gesucht, ihr Business online und digital aufzubauen. Die Ergebnisse zeugen von einer erstaunlichen Kreativität und Erfindungsreichtum.
So haben z.b Systemgastronomen ein System zum Wasserrecycling entwickelt, Musikschulen lange recherchiert und experimentiert, um ihren Schülern die bestmögliche Lernumgebung zu bieten, es wurde an neuartigen Einkaufsmodellen getüftelt, an vollautomatischer Werkstattannahme, an digitalem Backautomaten-Monitoring, an gesunden Tiernahrungsergänzungsprodukten, und vielem mehr.

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Wir haben bereits einen Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt

Für viele Unternehmer ist dies der ungünstigste Fall. Hier kommt es tatsächlich auf die Gründe im Ablehnungsbescheid an. Unter Umständen lassen sich diese Gründe "heilen", wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. 

Vielleicht haben Sie aber auch ein weiteres Vorhaben, das sich für eine Antragstellung eignet? Dann lassen Sie uns miteinander sprechen.
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Ablauf-Forschungszulage Antragstellung

Unsere Vorgehensweise

 

 - kostenfreies Ersttelefonat und Abschätzung des Förderpotenzials
Eignet sich Ihr Vorhaben für eine Antragstellung der Forschungszulage rückwirkend bis 2.1.2020 erhalten Sie drei Termine via Telefon / Zoom mit uns.

1) 30 Min. - Besprechung der benötigten Unterlagen und Informationen
2) max. 2 Std - Besprechung der inhaltlichen Gliederung und Fragestellungen
3) 30 Min - gemeinsamer Revisionslauf und Absenden des Antrages
Sie erhalten Zugang zum unternehmenseigenen Server mit Kollaborationstool, über den der Dokumentenaustausch und der Großteil der Kommunikation abgewickelt wird.

Nach positiven Bescheid durch die Bescheinigungsstelle entscheiden Sie, ob Sie die Festsetzung der entsprechenden Zulage beim Finanzamt über Ihren Steuerberater oder über uns durchführen möchten.

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Was unterscheidet uns von anderen Fördermittel-Agenturen?

  • unsere Erfahrung
  • unser Know-How -  wir haben Stand Mai 2023 noch keine einzige Ablehnung, aber bereits zahlreiche Bewilligungen erhalten
  • unsere Schnelligkeit
    • drei Telefonsprints
    • eigener Server mit Kollaborationstool (gemeinsamer digitaler Ordner)
    • Checklisten
    • Vorlagen
  • persönliche Betreuung durch mich

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Aus unserem Gespräch gehen Sie heraus mit Klarheit über:

- die nächsten Schritte
- über die mögliche Fördersumme
- über unsere Kosten
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